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   OLG Hamburg, 26.09.1985 - 4 U 62/85   

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https://dejure.org/1985,4120
OLG Hamburg, 26.09.1985 - 4 U 62/85 (https://dejure.org/1985,4120)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 26.09.1985 - 4 U 62/85 (https://dejure.org/1985,4120)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 26. September 1985 - 4 U 62/85 (https://dejure.org/1985,4120)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feuchtigkeitsschäden auf Grund unzureichender Belüftung der Mieter; Abmahnungsschreiben ohne Kündigungsandrohung; Erfordernis der Kündigungsandrohung für die Wirksamkeit einer Wohnraumkündigung; Vertragswidriger Gebrauch und fristlose Kündigung des Mietverhältnisses; ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rechtsentscheid; Vorlagezulässigkeit; Entscheidungserheblichkeit; Kündigungsandrohung; Abmahnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 553

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • WuM 1986, 12
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BayObLG, 04.02.1987 - REMiet 2/86

    Mietzinsminderung bei Baulärm auf Nachbargrundstück

    aa) Bei der Prüfung, ob die Rechtsfrage entscheidungserheblich ist, müssen nach herrschender Rechtsprechung mehrerer Oberlandesgerichte die vom Landgericht im Vorlagebeschluß vertretene und niedergelegte Rechtsauffassung, Tatsachenfeststellung und -würdigung zugrundegelegt werden, es sei denn, sie wären unhaltbar (OLG Oldenburg Sammlung der Rechtsentscheide in Wohnraummietsachen = RES Bd. I 3. MietRÄndG Nr. 1; OLG Karlsruhe OLGZ 1981, 354 und NJW 1982, 1290 ; OLG Celle ZMR 1984, 318 ; OLG Hamm ZMR 1984, 14 ; OLG Koblenz ZMR 1984, 30 ; SchlHolstOLG ZMR 1984, 95 ; KG ZMR 1985, 406 ; OLG Hamburg ZMR 1985, 410 ).

    Damit genügt der Vorlagebeschluß inhaltlich den Anforderungen, die nach herrschender Rechtsprechung an ihn gestellt werden (OLG Oldenburg aaO.; OLG Celle ZMR 1984; 317; OLG Hamburg ZMR 1985, 410 ).

  • OLG Braunschweig, 01.11.1993 - 1 W 26/93

    Kündigung eines Mietvertragsverhältnisses über Wohnraum wegen Eigenbedarfs für

    1981, 39; OLG Hamburg WuM 1986, 12 [OLG Hamburg 26.09.1985 - 4 U 62/85] ).
  • OLG Karlsruhe, 18.10.1989 - 3 REMiet 1/89

    Treten Familienangehörige beim Tod eines von mehreren Mietern in den Mietvertrag

    Indessen hat das Landgericht seine Ansicht nachvollziehbar dargelegt; sie ist im Ergebnis auch nicht offensichtlich unhaltbar und daher nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (RE vom 25.3. 1981 - WuM 1981, 173 ), der sich die Mehrzahl der Oberlandesgerichte inzwischen angeschlossen hat (vgl. OLG Hamm WuM 1985, 213 ; OLG Hamburg WuM 1986, 12 ), von dem um den Erlaß eines Rechtsentscheids angerufenen Gericht hinzunehmen, weil der Rechtsstreit trotz der Vorlage beim Landgericht anhängig bleibt und es grundsätzlich nicht Aufgabe des Obergerichts ist, sich mit Problemen des konkreten Falles zu befassen, die die vorgelegte Rechtsfrage nicht unmittelbar betreffen.
  • OLG Hamburg, 18.01.1991 - 4 U 41/89

    Wirtschaftlichkeitsberechnung nach Umwandlung der Mietwohnung in Wohnungseigentum

    a) Nach der Rechtsprechung des beschließenden Senats (z. B. Rechtsentscheid vom 6.10.1982 - 4 U 133/82 -, HansOLG 11 in RE Miet = WuM 1983, 13 f.; Beschluß vom 26.9.1985 - 4 U 62/85 -, HansOLG 23 in RE Miet = WuM 1986, 12; DWW 1985, 283 jeweils m.w.N.) hat der Senat die Prüfung der Frage, ob eine gemäß Art. 111 Abs. 1 Satz 1 MÄG zur Vorlage gebrachte Rechtsfrage entscheidungserheblich ist oder nicht, in eigener Zuständigkeit von Amts wegen durchzuführen.
  • OLG Karlsruhe, 07.01.1987 - 3 REMiet 2/86

    Aufrechnung der Kaution mit dem Schadensersatzanspruchs des Vermieters;

    An diese rechtliche Würdigung einer Vorfrage ist der Senat nach seiner ständigen Rechtsprechung, die er im Rechtsentscheid vom 25.3.1981 (WuM 1981, 195 = Justiz 1981, 279) eingehend begründet hat und der sich inzwischen die meisten Oberlandesgerichte angeschlossen haben (vgl. OLG Schleswig, WuM 1983, 130 ; OLG Koblenz, WuM 1983, 18 ; OLG Hamm, WuM 1985, 214; KG, WuM 1985, 335 ; OLG Hamburg, WuM 1986, 12 ) gebunden.
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